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FAQ

Fragen zu Generika

Auf oft gestellte Fragen rund um Generika finden Sie hier Antworten. 

Generika bzw. Biosimilars sind 30–70% günstiger als die entsprechenden Originale. 

Je nach Medikament, Dosierung und Packungsgrösse beträgt der Preisunterschied von Generika und Originalpräparaten 30–70%. Generika werden in der Schweiz immer öfter eingesetzt und helfen, Kosten im Gesundheitswesen zu sparen, ohne dass Patient:innen auf die gewünschte therapeutische Wirkung verzichten müssen. Das Einsparpotenzial ist jedoch noch lange nicht ausgeschöpft.

Würden statt Originalpräparaten wo immer möglich Generika eingesetzt, könnten im Schweizer Gesundheitswesen jährlich bis zu einer Milliarde Schweizer Franken gespart werden.

Die Hersteller von Generika behindern in keiner Weise die Forschung nach neuen Wirkstoffen, Arzneimitteln oder Therapieformen.

Die Hersteller von Generika bieten Kundinnen und Kunden bewährte Medikamente zu günstigeren Preisen. In Zeiten, in welchen der Kostendruck im Gesundheitswesen laufend steigt, können Generika dazu beitragen, Einsparungen zu realisieren. Die mit Generika erzielte Kostendämpfung bei der medikamentösen Therapie kann mithelfen, dass der medizinische Fortschritt auch in Zukunft allen zugutekommt.

Per 1. Juli 2024 hat der Bundesrat die neue Vertriebsmarge für die von der Grundversicherung rückerstatteten Medikamente in Kraft gesetzt. Mit diesem Modell kommt es zu Einsparungen von ca. CHF 60 Mio.. Der Schönheitsfehler dieses Modells ist, dass sich der Publikumspreis aller Medikamente mit einem Fabrikabgabepreis von weniger als CHF 15.00 zum teil massiv verteuern. Diese Verteuerung kommt nicht der Pharmaindustrie zugute, sondern dem Vertrieb der Medikamente (Apotheken, Versandapotheken und Selbstdispensierende Ärzte usw.).

Im Normalfall sind 10% Selbstbehalt fällig bis zum Betrag von CHF 700.00

In Ausnahmefälle ist der höhere differenzierte Selbstbehalt von 40% fällig. Dies ist der Fall, wenn der Preis des Arzneimittels nicht tief genug angesetzt ist. In solchen Fällen wird nicht der gesamte Betrag von 40% an die CHF 700.00 angerechnet sondern der Basisselbstbehalt von 10% plus die Hälfte der Differenz des höheren Selbstbehaltes [10% + (40% - 10%)/2 oder 10% + 15% das heisst 25%.

In allen Fällen ist es so, dass sobald der Gesamtselbstbehalt von CHF 700.00 erreich ist, kein Selbstbehalt mehr geschuldet ist.

Ja. Denn mit der Swissmedic Zulassung ist amtlich belegt, dass es sich bei dem Generikum um ein Arzneimittel mit einem identischen Wirkstoff bei gleicher Qualität und Wirksamkeit handelt, welches mit dem Originalarzneimittel austauschbar ist.

Generika sind beim Arzt oder in der Apotheke erhältlich. Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker immer nach Generika. Es lohnt sich. Übrigens: Sie können sich in der Apotheke auch dann nach einem Generikum erkundigen, wenn Ihnen Ihr Arzt das Rezept für ein Originalpräparat ausgestellt hat. Ist ein Generikum mit gleicher Wirkung erhältlich, kann Ihnen der Apotheker das kostengünstige Medikament abgeben.

Man sollte sich immer ärztlichen oder pharmazeutischen Rat holen, ob es für ein verordnetes Arzneimittel bereits ein Generikum gibt. Denn in den meisten Fällen ist das so. Generika bieten Schweizer Patient:innen bei gleicher Wirksamkeit und gleicher Qualität erhebliche Preisvorteile.

Ein neues Arzneimittel genießt in der Schweiz ab Patentanmeldung 20 Jahre Patentschutz. In dieser Zeit besteht nur in beschränktem Mass Wettbewerb. Ein Generikum kann aus patentrechtlichen Gründen erst dann angeboten werden, wenn dieser Patentschutz und darüberhinausgehende Schutzrechte erloschen sind. 

Nach dem Ablauf des Patents kann das betreffende Arzneimittel dann grundsätzlich von jedem Pharmaunternehmen hergestellt und vertrieben werden, sofern Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit nachgewiesen sind.

Die meisten Erkrankungen können bereits mit Generika behandelt werden. Das gilt z. B. für Bluthochdruck, Rheuma, Diabetes, Krebs, Infektionskrankheiten, HIV/AIDS, Asthma, Parkinson, Epilepsie, psychische Erkrankungen und Schmerzen. Nicht umsonst umfasst auch die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erarbeitete Liste der weltweit für die Gesundheitsversorgung unverzichtbaren Arzneimittel nahezu ausschließlich Generika (WHO List of Essential Medicines).

Generika müssen nicht komplett neu entwickelt werden. Daher sind die Kosten der Generikaunternehmen für Forschung und Entwicklung auch geringer. Generikaunternehmen geben diese Preisvorteile an die Verbraucher:innen und an das Gesundheitssystem weiter.

Bei der Markteinführung von Generika müssen deren Kosten von der Grundversicherung (Obligatorische Krankenpflegeversicherung, OKP) übernommen werden immer um einen bestimmten Prozentsatz günstiger als das entsprechende Originalarzneimittel sein. 

Dieser Preisabstand ist gesetzlich vorgegeben und ist vom Umsatz des Originalmedikamentes abhängig. Die genauen Preisabstände finden sich in der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) Art. 65c, SR 832.102 - Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV) (admin.ch)

Alle von der Grundversicherung rückerstatteten Medikamente unterlaufen alle drei Jahre einer Preisüberprüfung. Auch bei dieser Preisüberprüfung müssen Generika um einen bestimmten Prozentsatz günstiger sein als die jeweiligen Originalarzneimittel. 

Die genauen Preisabstände finden sich in der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) Art. Art. 65dbis, SR 832.102 - Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV) (admin.ch).

Mit den oben beschriebenen Vorgaben, wird gewährleistet, dass Generika immer günstiger sind als die entsprechenden Originalmedikamente und so einen wesentlichen Beitrag zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen leisten.

Generika sind in Bezug auf Verträglichkeit und Wirksamkeit mit dem Original austauschbar.

Bei der erstmaligen Zulassung durch die Arzneimittelbehörde Swissmedic werden Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit streng geprüft. Während der Vermarktung unterliegen Generika den genau gleichen kontinuierlichen Qualitätsmerkmalen wie die Originalmedikamente.

Ein Generikum (meist wird der Plural verwendet: Generika) ist ein Arzneimittel, das denselben Arzneimittelwirkstoff wie ein Erstanbieterprodukt enthält. 

Generika wirken daher auch genauso wie die Erstanbieterpräparate und sind mit dem Originalpräparat austauschbar.

Jedes Arzneimittel, das in der Schweiz erhältlich ist, muss vorab eine Zulassung bei Swissmedic beantragen und einen umfassenden Zulassungsprozess durchlaufen. Hier werden Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit streng geprüft. Das gilt natürlich auch für Generika.

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