Unbedachtes Rabattmodell verschärft die Versorgungslage massiv
Intergenerika nimmmt zum SGK-S Beschluss «Kostenfolgemodell» vom vergangenen Dienstag Stellung. Sie nimmt vom Plan und Beschluss der ständerätlichen Gesundheitskommission für neue Mengenrabatte für Medikamente mit grossen Marktvolumen mit Erstaunen und Bedauern Kenntnis.
Dr. Lucas Schalch
Geschäftsführer Intergenerika
Dies umso mehr, weil Generika und Biosimilars bereits heute einer Volumen basierten Preisfestsetzung unterliegen. Zudem sollte das heutige Preisfestlegungsmodell der Generika und Biosimilars nicht ohne weitere Begleitmassnahmen mit einem Mengenrabattsystem für patentgeschützte Medikamente kombiniert werden: Dies würde zu einer doppelten Berücksichtigung der Mengen und letztlich zu wirtschaftlich unakzeptablen Preisen und Versorgungsengpässen führen. Bevor solche Kostenfolgemodelle eingeführt werden, bedarf es einer sauberen Situationsanalyse. Intergenerika fordert, dass solche neuen Modelle nur als integraler Teil einer ganzheitlichen Modernisierung der Preisbildung für Medikamente ins Auge gefasst werden.
Die Gesundheitskommission des Ständerates hat an ihrer Sitzung vom 23. April den Entwurf zum zweiten Massnahmenpaket zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen mit 10 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung in der Gesamtabstimmung angenommen. Als wichtigste Ergänzung beantragt die Kommission mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, Mengenrabatte für Medikamente mit grossem Marktvolumen in Form von sogenannten Kostenfolgemodellen einzuführen.
Demnach soll das Bundesamt für Gesundheit die Zulassungsinhaberin zu einer Ausgleichszahlung verpflichten können, wenn ein Medikament einen gewissen Umsatz überschreitet. Beim Festlegen der Rabatte hat das BAG gemäss Medienmitteilung «die Versorgungssicherheit sowie bestehende Auflagen» zu berücksichtigen. Die Kommission begründet diese Massnahme, dass «gemäss Schätzungen der Verwaltung bis zu 400 Millionen Franken eingespart werden können. «Diese Massnahme zielt auf wenige, etablierte Produkte, die aber einen bedeutenden Teil der Medikamentenkosten ausmachen», schreibt die Kommission.
Diese Massnahme wurde mit den betroffenen Akteuren nie diskutiert, nicht von der Verwaltung und auch nicht in einer Anhörung durch die Kommission, was Intergenerika sehr bedauert. Einen Austausch dazu würde der Verband der in der Schweiz tätigen Generika- und Biosimilar-Anbieter sehr begrüssen.
Zum heutigen Zeitpunkt ist uns zum Beispiel nicht klar, was im Detail mit dieser Ergänzung bewirkt werden soll. Intergenerika möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass Mengenrabatte im heutigen Preisbildungssystem für Generika und Biosimilars bereits enthalten sind. So werden die Preise der Generika und Biosimilars anhand umsatzabhängiger Preisabschläge auf das entsprechende Originalmedikament festgelegt. Falls solche Rabattmodelle eingeführt würden, muss sichergestellt werden, dass diese Modelle zum Zeitpunkt, in dem das Original den Patentschutz verliert und die ersten Generika auf den Markt kommen, ausgesetzt werden. Um die Attraktivität des kleinen Schweizer Marktes zu bewahren, darf es nicht zu einer Potenzierung von Rabatten und Preisabschlägen bei der Preisfindung für Generika und Biosimilars kommen. Dies muss eine zwingende Auflage sein, damit die Versorgungssicherheit nicht weiter verschärft wird.
Ebenfalls möchte Intergenerika darauf hinweisen, dass die Preisabschläge per 1. Januar 2024 im Rahmen des ersten Massnahmenpakets zur Kostendämpfung nochmals signifikant erhöht wurden. Es werden somit alle Generika und Biosimilars nochmals bedeutend günstiger. Das BAG schätzt die zusätzlichen Einsparungen, die damit realisiert werden, auf 250 Mio. Schweizer Franken ein. Auch diese Auflagen sind mit zu berücksichtigen.
Intergenerika fordert eine sorgfältige Situationsanalyse und regt dringend den Dialog mit der betroffenen Branche an, bevor der Ständerat darüber beschliesst. Zudem vertritt unser Verband den Standpunkt, dass solche neuen Modelle nur als integraler Teil einer ganzheitlichen Modernisierung der Preisbildung für Medikamente ins Auge zu fassen sind.