Bund benachteiligt Patientinnen und Patienten doppelt
Anpassung des Vertriebsanteils bei verschreibungspflichtigen Medikamenten mit gravierenden Folgen
Als Sparmassnahme verkündet, verteuert per 1. Juli 2024 die Anpassung des Berechnungsmodells für den Vertriebsanteil die günstigen, verschreibungspflichtigen Medikamente.
Die höheren Preise für bisher günstige Medikamente werden zu einem grossen Teil von den Patientinnen und Patienten bezahlt. Die Fabrikabgabepreise der Pharmaindustrie bleiben unverändert; die Abgabestellen profitieren bei den günstigen Medikamenten. Eine fatale Umverteilung der Kosten, die den Preisdruck auf günstige Medikamente erhöht. Dadurch wird die langfristige Medikamentenversorgung der Schweiz zusätzlich gefährdet.